Barrierefreiheitserklärung
Das Landratsamt Wartburgkreis arbeitet daran und ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen/Daten barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß ER-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot Wartburgkreis.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wasserstoffregion-wartburg-hainich.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit BIT 2.0, 2019/WCAG 2.2) vereinbar.
1. Wahrnehmbarkeit
- Textalternativen: Es ist weitestgehend sichergestellt, dass alle Nicht-Text-Inhalte, wie Bilder oder Grafiken, mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind, um sie für Screenreader zugänglich zu machen.
- Anpassbare Darstellung: Die Website ist so gestaltet, dass sie auch bei Vergrößerung oder Anpassung der Textgröße ohne Verlust von Inhalten oder Funktionalitäten nutzbar bleibt.
2. Bedienbarkeit
- Tastaturzugänglichkeit: Alle interaktiven Elemente, wie Links, Buttons oder Formulare, sind vollständig über die Tastatur erreichbar und bedienbar.
- Fokus-Management: Der sichtbare Fokus ist klar erkennbar, um Nutzern die Orientierung zu erleichtern.
3. Verständlichkeit
- Klare Navigation: Eine konsistente und intuitive Navigation erleichtert allen Nutzern den Zugang zu den Inhalten
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehen aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie EU 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei
- PDF Dokumente
- Inhalte in Gebärdensprache werden noch ausgebaut
Das Landratsamt Wartburgkreis arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Die nachstehen aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
- Karten und Pläne: Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative. Für sämtliche im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es stets eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 09. Juli 2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
